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Kein Vertrauensschutz nach Änderung der Rechtsansicht

Wenn das Finanzamt seine Rechtsansicht nach Erteilung einer unverbindlichen Auskunft ändert, muss es den Steuerpflichtigen darauf angeblich nicht hinweisen.

BFH, Urteil vom 30. März 2011 - XI R 30/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de