Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Auch bei absehbar geringen Erträgen aus dem Stiftungsvermögen ist es nicht zulässig, statt der testamentarisch verfügten 'Ewigkeitsstiftung' eine 'Verbrauchsstiftung' zu errichten. Denn die beiden Stiftungsformen stehen selbständig nebeneinander, so dass der 'Verbrauchsstiftung' keine Reserve- oder Auffangfunktion zukommt.
VG Gelsenkirchen, Urteil v. 12.07.2018 - 12 K 499/18.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de