Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Eine auf unbestimmte Zeit errichtete "Ewigkeitsstiftung" kann nur dann in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungs-zwecks nicht durch eine weniger einschneidende Maßnahme möglich ist. Denn die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung ist - solange die Satzung keine großzügigeren Regelungen enthält - nur zulässig, wenn die Stiftung nicht mehr über ausreichendes Vermögen verfügt und auch nicht zu erwarten ist, dass die Stiftung alsbald durch Zuwendungen, insbesondere durch Zustiftungen, neues Vermögen erlangen kann.
VG Köln, Urteil v. 12.6.2025 - 4 K 514/24.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de