Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Eine Verlegung des Stiftungssitzes ist wie andere Satzungsänderungen nur genehmigungsfähig, wenn das Einverständnis des Stifters nach der Satzung oder dem Stiftungsgeschäft vermutet werden kann.
OVG Saarland, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 1 A 168/10
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de