Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts unterliegt dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Gegen Maßnahmen der kirchlichen Stiftungsaufsicht ist in der Regel nur der Rechtsweg zu den kirchlichen, nicht dagegen zu den staatlichen Gerichten eröffnet.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 8 ME 276/10
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de