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Stiftungsaufsicht kann Organfehlbesetzungen verhindern

Gegen eine satzungswidrige Vorstandsbesetzung kann die Stiftungsaufsicht im Wege sofort vollziehbarer Anordnungen vorgehen, um interessengeleitete, für die Stiftung nachteilige Vorstandsbeschlüsse zu vereiteln.

VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 18.12.2020 - 6 B 48/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de