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Stiftungsgründung mit Grundstück ist zu beurkunden?

Eine im Stiftungsgeschäft übernommene Verpflichtung zur Einbringung von Grundeigentum soll zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung nach § 311 b Abs. 1 BGB bedürfen (sehr str.).

OVG Köln, Beschluss v. 05.08.2019 - 2 Wx 220/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de