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Notargebührenrabatt ist als Bestechung strafbar

Die Vereinbarung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Gebührenvergünstigung für eine notarielle Beurkundung ist als Bestechung (§ 334 StGB) strafbar.

BGH, Urteil v. 22.03.2018 - 5 StR 566/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de