Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Organmitglieder können sich bei einer unzulässigen oder überhöhten Abrechnung von Sitzungsgeldern wegen Untreue strafbar machen.
OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juni 2012 - Ws 44/12, Ws 45/12
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de