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Befreiung der Abrechnungsleistungen der Rettungsdienste

Die Verwaltungstätigkeit der Abrechnung des Krankentransports und Rettungsdienstes durch einen der beteiligten Rechtsträger für alle daran Beteiligten ist als eng mit der Sozialfürsorge verbundener Umsatz nach Art. 132 Abs. 1 lit. g MwStSystRL umsatzsteuerbefreit, wenn der Sozialversicherungsträger eine gemeinsame Abrechnung verlangt.

BFH, Urteil v. 24.02.2021 - XI R 32/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de