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JStG 2020: Befreiung von Verpflegung/Beherbergung

Die Umsatzsteuerbefreiung für Verpflegung/Beherbergung besteht nunmehr umfassend für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studierende, wenn die Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden.

§ 4 Nr. 23 S. 1 lit. c UStG idFd. Art. 12 JStG 2020, BGBl I 2020, 3096.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de