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JStG 2020: neue Umsatzsteuerbefreiungen

Sanitätsdienste, Rufbereitschaften, Rettungsleitstellen, Pflegeberatung, Gutachten zur Pflegebedürftigkeit, Hausnotruf und die Beherbergung von Studierenden sollen unter weiteren Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden.

BT Drs. 19/22850 S. 23 f. zu § 4 Nr. 14, § 4 Nr. 16, § 4 Nr. 23 UStG.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de