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Vergütung des Vereinsaufsichtsrats ist nicht steuerpflichtig

Die Vergütung an die Mitglieder des von einem eingetragenen Verein optional zur Überwachung der Vorstandstätigkeit eingesetzten Aufsichtsrats ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

FG Köln, Urteil v. 26.11.2020 - 8 K 2333/18 (rkr.).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de