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Altenheim mit Supermarkt: Vorsteueraufteilung nach Umsatz

Bei erheblichen Ausstattungsunterschieden, wie bei einem Gebäudekomplex bestehend aus Stadtteilzentrum, Supermarkt und Altenheim, ist die vom Finanzamt anteilig auf die Baukosten zu erstattende Umsatzsteuer nicht nach dem Flächen-, sondern dem Umsatzschlüssel aufzuteilen.

BFH, Urteil v. 11.11.2020 - XI R 7/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de