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Vorsteuerabzug auch bei stillgelegter Altenheimcafeteria

Die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer auf die Baukosten einer Altenheimcafeteria (so genannte Vorsteuer) muss nicht an das Finanzamt zurückgezahlt werden, wenn die Altenheimcafeteria leer steht und nur punktuell für umsatzsteuerfreie Tätigkeiten genutzt wird.

BFH, Urteil v. 27.10.2020 - V R 20/20, vorgehend EuGH, Urteil v. 09.07.2020, C-374/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de