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Ärztlich angeordnete Blutanalysen auch bei wissenschaftlich nicht anerkannten Heilmethoden befreit

Medizinische Analysen, die von praktischen Ärzten im Rahmen ihrer Heilbehandlungen angeordnet werden, sind auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit, wenn es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Untersuchungsmethoden handelt.

FG Niedersachsen, Urteil v. 11.06.2020 -11 K237/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de