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Eingliederungs- und Sozialhilfeleistungen umsatzsteuerfrei

Leistungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sowie vergleichbare Eingliederungs- und Sozialhilfeleistungen von einem Leistungserbringer außerhalb des WBVG sind umsatzsteuerbefreit. Das gilt auch für die Verpflegung behinderter Menschen in einer WfbM.

BMF, Schreiben v. 24.03.2020 - III C 3 - S 7172/19/10002 :003.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de