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Keine Organschaft mit nicht gemeinnütziger Holding?

Nach Auffassung des BFH soll ein nicht gemeinnütziger Organträger mit einer gemeinnützigen Organgesellschaft keine umsatzsteuerliche Organschaft bilden können, da die gemeinnützige Zielsetzung einer Eingliederung entgegenstehe.

BFH, Urteil v. 27.02.2020 - V R 10/18, Tz. 31.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de