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Mahlzeiten bei Behinderteneinrichtungen steuerfrei

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Mahlzeiten für behinderte Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe entgegen anderweitig geäußerter Befürchtungen nicht ab dem 01.01.2020 steuerpflichtig geworden sind.

Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion v. 28.01.2020 - BT-Drs. 19/16814 entgegen BMAS, Schreiben v. 12.04.2019.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de