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Datenübermittlung für G-DRG steuerpflichtig?

Bestimmte Krankenhäuser übermitteln Kosten- und Leistungsdaten zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH und erhalten dafür ein Entgelt, welches nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerpflichtig sein soll.

LSF Sachsen, Vfg. v. 2.1.2020 - 213-S 7210/1/2-2020/11.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de