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Essen auf Rädern künftig nicht mehr umsatzsteuerfrei?

Mit der (teilweise EU-rechtswidrigen) Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Wohlfahrtspflegeleistungen soll nach der Gesetzesbegründung die Befreiung für Leistungen eines 'Menüservice' und damit- so wird unzutreffende geschlussfolgert - auch für wohlfahrtspflegerisch orientierte Angebote des Essen auf Rädern entfallen.

§ 4 Nr. 18 UStG idF v. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BT-Drs. 19/14873, S. 78 (JStG 2019); Gesetzesbegründung BT-Drs 19/13436, S. 147, unter Bezugnahme auf BFH, Urteil v. 01.12.2010 - XI R 46/08.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de