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Mitglieder von Aufsichtsgremien nicht umsatzsteuerpflichtig

Wenn die Mitglieder von Aufsichtsgremien kein unternehmerisches Risiko tragen (Normalfall bei gemeinnützigen Organisa¬tionen), sind ihre Vergütungen nicht umsatzsteuerpflichtig.

BFH, Urteil v. 27.11.2019 - V R 23/19; vgl. schon EuGH, Urteil v. 13.06.2019 - C-420/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de