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Steuerbefreiung für viele Bildungsangebote in Gefahr

Gerade wurde das Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Umsatzsteuerpflicht für allgemeinbildende Lehrgänge und Kurse gestoppt, da ergeht ein Beschluss des EuGH, mit dem er die EU-rechtliche Befreiungsvorschrift zu Bildungsleistungen erneut sehr restriktiv auslegt: nach seiner Auffassung sollen der Allgemeinbildung dienende Bildungsangebote grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein.

EuGH, Beschluss v. 07.10.2019 - C-47/19 zu Art. 132 Abs. 1 lit i MwStSystRL.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de