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Vorsteuerabzug für Forschungseinrichtungen erweitert

Wenigstens bei Forschungseinrichtungen ist die Finanzverwaltung nunmehr zur Anwendung der unionsrechtlich bindenden Erstreckung des Vorsteuerabzugs auf alle Segmente der Wertschöpfungsprozesskette bereit, die letzten Endes zu einem umsatzsteuerpflichtigen Außenumsatz geführt haben. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt daher auch für die Grundlagenforschung, wenn sie dazu dient, die steuerpflichtigen Außenumsätze zu steigern und die Marktposition zu stärken.

BMF, Schr. v. 27.1.2023 - III C 2 - S 7104/19/10005 :003.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de