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Keine Umsatzsteuer für Ausgleichzahlungen und Kooperationsleistungen nach dem Pflegeberufegesetz

Ausgleichszuweisungen aus den Ausgleichsfonds an die Träger der praktischen Ausbildung sowie die Pflegeschulen unterliegen nicht dem Umsatzsteuergesetz (sie sind "nicht steuerbar") und die von den Kooperationspartnern erbrachten Leistungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei.

LSF Sachsen, Verf. v. 14.03.2019 - 213-S 7179/9-2019/10691.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de