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Gesundheitszentrum umsatzsteuerpflichtig

Bei Leistungen eines 'Gesundheitszentrums', die sowohl der Heilbehandlung als auch bloß der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen können, ist die für eine Umsatzsteuerbefreiung erforderliche therapeutische Zielsetzung in jedem Einzelfall nachzuweisen.

BFH, Beschluss v. 11.01.2019 - XI R 29/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de