Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Kunstausstellungen gemeinnütziger Rechtsträger sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde die kulturelle Vergleichbarkeit mit staatlichen oder kommunalen Leistungen bescheinigt. Falls die Bescheinigung nicht erteilt wird, unterliegen die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz.
BFH, Urteil v. 22.11.2018 - V R 29/17 (Eismuseum)
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de