Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (141 - 145)

7% Umsatzsteuer bei Kunstausstellungen

Kunstausstellungen gemeinnütziger Rechtsträger sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde die kulturelle Vergleichbarkeit mit staatlichen oder kommunalen Leistungen bescheinigt. Falls die Bescheinigung nicht erteilt wird, unterliegen die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz.

BFH, Urteil v. 22.11.2018 - V R 29/17 (Eismuseum)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de