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Vorsteuerabzug bei Transfer aus der ideellen Sphäre

Der EuGH eröffnet den nachträglichen Vorsteuerabzug, wenn zunächst in der hoheitlichen oder ideellen Sphäre genutzte Gegenstände in späteren Jahren für umsatzsteuerpflichtige Leistungen genutzt werden.

EuGH, Urteil v. 25.07.2018 - C-140/17, Gmina Ryjewo.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de