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Unterstützungsleistungen zur Alltagsbewältigung sind umsatzsteuerfrei

Die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen durch anerkannte Einrichtungen ist umsatzsteuerfrei.

BMF-Schr. v. 08.12.2017 - III C 3 - S 7172/09/10003


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de