Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die Finanzverwaltung folgt jetzt der Auffassung des BFH, dass bei einer langfristigen Raumvermietung die Mitvermietung von Inventar grundsätzlich als Nebenleistung gleichfalls umsatzsteuerbefreit ist. Z.B. ist die Vermietung von Seniorenheimen mit Inventar daher insgesamt umsatzsteuerfrei. Für Zeiträume vor dem 01.01.2018 berechnete Umsatzsteuer wird nicht beanstandet; ab diesem Stichtag sind ggf. Vorsteuerkorrekturen vorzunehmen und Dauerrechnungen zu korrigieren.
BMF-Schr. v. 8.12.2017, III C 3 - S 7168/08/10005
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de