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Mitvermietung von Inventar ist bei langfristiger Vermietung steuerfrei

Die Finanzverwaltung folgt jetzt der Auffassung des BFH, dass bei einer langfristigen Raumvermietung die Mitvermietung von Inventar grundsätzlich als Nebenleistung gleichfalls umsatzsteuerbefreit ist. Z.B. ist die Vermietung von Seniorenheimen mit Inventar daher insgesamt umsatzsteuerfrei. Für Zeiträume vor dem 01.01.2018 berechnete Umsatzsteuer wird nicht beanstandet; ab diesem Stichtag sind ggf. Vorsteuerkorrekturen vorzunehmen und Dauerrechnungen zu korrigieren.

BMF-Schr. v. 8.12.2017, III C 3 - S 7168/08/10005


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de