Aktuelle Rechtsentwicklung

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Leistungen zwischen Verein und seinen Mitgliedern können steuerfrei sein.

Entgegen der bisher in Deutschland gängigen Rechtspraxis sind zu Selbstkosten abgerechnete Leistungen von Vereinen für die ideelle oder steuerbefreite Tätigkeit ihrer Mitglieder von der Umsatzsteuer befreit, soweit dadurch keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

EuGH, Urteil v. 21.9.2017 - C-616/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de