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Präventions-/ Persönlichkeitsberatung kann steuerfrei sein

Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers im Rahmen einer planmäßigen, auf die körperliche, geistige und sittliche Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Persönlichkeiten gerichteten Erziehung können von der Umsatzsteuer befreit sein. Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist dazu nicht erforderlich, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

BFH, Urteil v. 30.4.2025 - XI R 5/24.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de