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Umsatzsteuerliche Organschaft umfasst Hoheitsbereich

Falls ein Organträger neben seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zugleich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, unterliegen Dienstleistungen für den Hoheitsbereich entgegen der bisherigen Handhabung nicht der Wertabgabenbesteuerung.

EuGH, Urteil v. 01.12.2022 - C-269/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de