Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (151 - 155)

Anforderungen an die umsatzsteuerliche Organschaft erneut verschärft

Die Organschaft vermeidet eine Steuerpflicht interner Leistungsbeziehungen verbundener Unternehmen. Künftig ist dafür erforderlich, dass die oberste Leitungsebene ('Holding') ihren Willen in der Tochtergesellschaft nachweislich unbeschränkt durchsetzen kann.

BMF-Schreiben v. 26.05.2017 - III C 2 - S 7105/15/10002


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de