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Leistungen anerkannter Sozialtrainer sind umsatzsteuerfrei

Selbständige Sozialtrainer sind mit ihren Leistungen der Eingliederungshilfe als Subunternehmer umsatzsteuerfrei, wenn sie überwiegend (durchgeleitete) Vergütungen aus öffentlichen Kassen erhalten.

BFH, Urteil v. 30.11.2016 - V R 10/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de