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Risiko: Zusätzliche Erklärungspflichten bei Umsatzsteuervoranmeldungen

Neuerdings sieht die Eingabemaske der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung ein 'qualifiziertes Freitextfeld' vor, so dass der Steuerpflichtige kenntlich machen muss, wenn er bei seiner Erklärung von der üblichen Rechtsauffassung abweicht.

§ 150 Abs. 7 AO iVm BMF, Schreiben vom 19.10.2016 - III C 3 - S 7344/16/10002


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de