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Beförderung behinderter Menschen zur Werkstatt ist befreit

Die Beförderung behinderter Werkstattmitarbeiter von der Wohnung zur sozialrechtlich anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen und zurück zur Wohnung ist umsatzsteuerbefreit, wenn sie im Rahmen der sozialrechtlichen Vorgaben von der Werkstätte mit den behinderten Menschen vertraglich vereinbart wird.

FG Münster, Urteil v. 13.3.2025 - 5 K 894/22 U.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de