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Gewerbliche Jugendbegegnungsstätte umsatzsteuerpflichtig

Dienstleistungen einer GmbH in einer von ihr betriebenen 'Jugendbegegnungsstätte' sind nur dann nach § 4 Nr. 24 Satz 2 UStG steuerfrei, wenn die GmbH die gleichen Aufgaben wie das Deutsche Jugendherbergswerk unter denselben Voraussetzungen erfüllt.

BFH; Beschluss v. 21.09.2016 - XI R 2/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de