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Nutzung von Sportanlagen durch Nichtmitglieder ist umsatzsteuerfrei

Ein gemeinnütziger Verein kann sich darauf berufen, dass die Vermietung seiner Tennisplätze an Mitglieder und Nichtmitglieder umsatzsteuerfrei ist.

FG Bremen, Urteil v. 10.08.2016 - 2 K 5/15 rkr.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de