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Bagatellgrenze von 10 % für Zweckbetriebsumsätze entfällt

Den ermäßigten Steuersatz (7 %) für Leistungen bis zu einem Umfang von 10 % an nicht begünstigte Personen in Zweckbetrieben (umsatzsteuerliche Bagatellgrenze) wendet der BFH nicht mehr an.

BFH, Urteil v. 10.08.2016 - V R 11/15, entgegen BFH, Urteil v. 18.01.1995 - V R 139-142/92


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de