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Erlöse bei Vereinsfesten umsatzsteuerpflichtig?

Die Finanzverwaltung hält weiterhin an ihrer unionsrechtswidrigen Auffassung fest, dass Leistungserlöse aus wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieben der Vereinsfeste grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig seien.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen, 2016


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de