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Vorsteuerüberhang rechtfertigt keine Vorsteuerkürzung

Wenn Unternehmer aus ideellen Motiven nicht kostendeckend kalkulieren und die verlustträchtigen Geschäfte zum Vorsteuerüberhang führen, ist dieser dennoch in voller Höhe zu erstatten.

EuGH, Urteil v. 22.06.2016 - C-267/15, EU:C:2016:466


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de