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Gesundheitsuntersuchung von Flüchtlingen ist umsatzsteuerfrei

Nach § 62 Abs. 1 AsylG durchgeführte Gesundheitsuntersuchungen sind als Heilbehandlungen steuerfrei.

LSF Sachsen, 17.05.2016, 213-S 7170/1/1-2016/8608


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de