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Bei WfbM ist der ermäßigte Steuersatz auf anerkannte Tätigkeiten anwendbar

Bei Werkstätten für behinderte Menschen ist der ermäßigte Steuersatz auch auf Handels- und Dienstleistungsbetriebe anwendbar, soweit sich der Anerkennungsbescheid darauf erstreckt.

BMF, Schr. v. 25.04.2016 - III C 2 - S 7242-a/09/10005


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de