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Sachspenden an so genannte 'Tafeln' sind umsatzsteuerfrei

Bei Lebensmittelspenden zu mildtätigen Zwecken kurz vor Ablauf der Verkaufsfähigkeit kann der für die Umsatzbessteuerung anzusetzende Abgabepreis in der Regel mit 0 EUR angesetzt werden.

OFD Nieders., Verf. v. 09.02.2016 , S 2223 - 324 - St 235


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de