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Personalgestellung im Bereich der Sozialfürsorge soll steuerpflichtig sein

Nach einem unzureichend begründeten Urteil des BFH soll die Gestellung von spezifisch qualifiziertem Fachpersonal umsatzsteuerpflichtig sein.

BFH, Urteil v. 14.01.2016 - V R 56/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de