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Umsätze aus Deutschkursen für Flüchtlinge und Migranten steuerfrei

Integrationskurse zur Verbesserung der Sprachkenntnisse der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Kursträger sind umsatzsteuerfrei.

OFD Nieders., Vfg. v. 29.10.2015 - S 7179 - 126 - St 181


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de