Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die kurzfristige Raumüberlassung ohne Beherbergungscharakter ist nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei.
BFH, Urteil v. 24.09.2015 - V R 30/14
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de