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Freiberuflich Pflegekraft kann umsatzsteuerfrei tätig sein

Pflegeleistungen einer Pflegekraft sind nach Art. 132 Abs. 1 g) MwStSystRL um-satzsteuerfrei, wenn sie die Leistungen mit Pflegekassen abrechnen kann.

BFH, Urteil v. 18.08.2015 - V R 13/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de