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Organtransporte für eine Analyse oder Heilbehandlung sind nicht steuerfrei

Die Beförderung von menschlichen Organen und körperlichen Substanzen für eine Analyse oder Heilbehandlung durch Dritte ist nicht umsatzsteuerfrei.

EuGH, Urteil v. 02.07.2015 - C-334/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de