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BFH will arbeitsmarktpolitische Zuschüsse als Entgelt einstufen

Mit unionsrechtswidriger Begründung will der BFH Zuschüsse zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen als Entgelt einstufen und daher die Vorsteuer für diese Maßnahmen streichen.

BFH, Urteil v. 22.04.2015 - XI R 10/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de